Zutrittsregeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
nachstehend informieren wir Sie über die aktuellen Zutrittsregeln.
Es gelten folgende Regeln für den Besuch:
• Zutritt weiterhin unter Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises (Gültigkeit: PoC/PCR-Test = 24 Std.).
• FFP2 Maske, Hygieneregeln sowie ein Abstand von 1,5 Meter sind nach wie vor einzuhalten.
• Betretungsverbot gilt für Personen ohne einen negativen Testnachweis und für Personen mit Erkältungssymptomen.
• Stichprobenartige Kontrolle des Testnachweises durch unsere Mitarbeiter.
• Personen, die ohne einen entsprechenden Testnachweis angetroffen werden, müssen die Einrichtung umgehend verlassen.
Wir handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Gerne können Sie sich bei Rückfragen telefonisch an uns wenden – Tel. 0831/574120.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Ihr AWO-Team
Stand: 22.12.2022