gültig ab 08.04.2023 

 

Sehr geehrte Angehörige, Dienstleister und Besuchende,

 

mit Auslaufen der letzten Corona-Regelungen gelten ab 08.04.2023 in den vollstationären Einrichtungen des AWO BV Schwaben folgende Vorgaben:

Symptomatische oder positiv getestete BesucherInnen werden gebeten, von Besuchen Abstand zu nehmen.

Sollten Besuche dennoch stattfinden, so wird dieser Besucherkreis gebeten, Besuche nur mit FFP 2 Maske durchzuführen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

Ihr AWO-Team