gültig ab 08.04.2023
Sehr geehrte Angehörige, Dienstleister und Besuchende,
mit Auslaufen der letzten Corona-Regelungen gelten ab 08.04.2023 in den vollstationären Einrichtungen des AWO BV Schwaben folgende Vorgaben:
Symptomatische oder positiv getestete BesucherInnen werden gebeten, von Besuchen Abstand zu nehmen.
Sollten Besuche dennoch stattfinden, so wird dieser Besucherkreis gebeten, Besuche nur mit FFP 2 Maske durchzuführen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr AWO-Team